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A
Amtliche Prüfungsnummer A.P.-Nr.
Bevor ein Qualitäts- oder Prädikatswein verkauft werden darf, muss er eine A.-P.-Nr. erhalten. Diese Nummer bekommt man durch eine bestandene Prüfung, die sich in drei Stufen gliedert:
1. Ber der Traubenernte muss das Mostgewicht (Oechsle) eine bestimmte Grenze erreicht haben.
2. Analysenprüfung durch Labors bei denen der Alkoholgehalt, Restzucker, Säure bestimmt wird.
3. Prüfung des Weines durch die Landwirtschaftskammer mit amtlichen Prüfern. Bei dieser Prüfung wird der Wein nach Geruch, Geschmack beurteilt. Fehlerhafte Weine werden nicht zum Verkauf zugelassen.
Nach diesen Prüfungen erhält der Wein seine Amtliche Prüfungsnummer.

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