Warenkorb Kunden-Login AGB
Home Weinversand Ratgeber Service Wein-Urlaub Über uns Kontakt Geschenkservice
Lexikon |

 

  Online-Shop  

Deutschland weiß-tr.
Deutschland weiß-feinh.
Deutschland weiß-mild
Weisswein International
Rosewein
Rotwein
Sherry - Portwein
Prosecco - Spumante
Sekt u. Champagner
Dessertweine
Spirituosen u. Liköre
Probier-Pakete
Vitis-Vital Produkte
Accessoires
Gutscheine
Geschenkideen
Bioweine
Weinabo
Schokoladenlikör
Fruchtweine












  Produzenten-Shops  

  Weingut Juliusspital
WG Oberbergen
Weingut Carl Loewen
Villa Sandi
Simonsig
Mad Fish
Angelo Cremaschi
Rocca delle Macie
YABAGO
 



  Rebsorten-Shops  

  Riesling
Spätburgunder
Silvaner
Chardonnay
Dornfelder
Merlot
Cabernet-Sauvignon
Grauer Burgunder
Tempranillo
Sauvignon blanc
 


  E-Mail Newsletter jetzt anfordern!  


Bleiben Sie immer informiert über alle TOP-Angebote & News mit dem Frick-Wein.de Newsletter. (Abmeldung jederzeit möglich)


Sie befinden sich hier: > Start > Ratgeber

A

Amtliche Prüfungsnummer A.P.-Nr.

Bevor ein Qualitäts- oder Prädikatswein verkauft werden darf, muss er eine A.-P.-Nr. erhalten. Diese Nummer bekommt man durch eine bestandene Prüfung, die sich in drei Stufen gliedert:

1. Ber der Traubenernte muss das Mostgewicht (Oechsle) eine bestimmte Grenze erreicht haben.
2. Analysenprüfung durch Labors bei denen der Alkoholgehalt, Restzucker, Säure bestimmt wird.
3. Prüfung des Weines durch die Landwirtschaftskammer mit amtlichen Prüfern. Bei dieser Prüfung wird der Wein nach Geruch, Geschmack beurteilt. Fehlerhafte Weine werden nicht zum Verkauf zugelassen.

Nach diesen Prüfungen erhält der Wein seine Amtliche Prüfungsnummer.








letztes Update: Donnerstag, 29. Juli 2010 Impressum AGB | Copyright: 2007 by Frick-wein.de | Design, Source & CMS by Modix